Kirchenverwaltung

Bei der Kirchenverwaltungswahl am 24.11.2024
wurden für die Periode 2025 -2030
in das Gremium gewählt:

H. Hr. Stadtpfarrer Thomas Peter Kopp
(Kirchenverwaltungsvorstand qua Amtes)

Hr. Konrad Adam,
Kirchenpfleger

Fr. Irene Bayer

Hr. Andreas Fichtl

Hr. Tobias Roderer

Fr. Diana Scheibl

Hr. Dominic Taubmann

Vertreter des Pfarrgemeinderates:
Hr. Ernst Wawra, PGR-Sprecher

Kirchenverwaltung von links nach rechts:
Stadtpfarrer Thomas Peter Kopp; Konrad Adam; Irene Bayer; Tobias Roderer; Diana Scheibl; Dominic Taubmann; Andreas Fichtl;

Unsere Kirchenverwaltung stellt sich vor
Die Kirchenverwaltung (KV) ist ein Gremium, bestehend aus sechs gewählten Vertretern der Kirchengemeinde, eines Abgeordneten des Pfarrgemeinderates (PGR) und dem jeweiligen Pfarrer der Pfarrei. Gewählt wird das Gremium alle sechs Jahre.

Das stimmberechtigte Gremium der neuen Legislaturperiode setzt sich demnach wie folgt zusammen: Stadtpfarrer Thomas Peter Kopp qua Amtes sowie als gewählte Vertreter der Pfarrgemeinde Konrad Adam, Irene Bayer, Andreas Fichtl, Tobias Roderer, Diana Scheibl und Dominic Taubmann.
Als hörendes Mitglied und Abgeordneter des PGR wohnt Ernst Wawra den Sitzungen bei.

Die verschiedenen Aufgaben der Kirchenverwaltung in Kürze erklärt:
Der KV obliegt in erster Linie die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden sowie deren Instandhaltung (in unserem Fall: Alte Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Neue Pfarrkirche Heilige Familie, Wallfahrtskirche St. Anna Mühlberg, Kindergarten Arche Noah, Pfarrheim, Schwesternhaus, wie auch die Verwaltung im Bereich des Personals (Pfarrbüro, Mesner, Kindergartenteam und auch den Betrieb unseres Kindergartens).
Die KV vertritt außerdem nicht nur die Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler/innen der zugehörigen Kirchengemeinde.
Die Ämter in der KV und die damit verbundenen Aufgaben:
In der ersten konstituierenden Sitzung der KV am 07.01.2025 wurden die jeweiligen Ämter durch Wahl besetzt. In unserer Pfarrei und in der neuen Legislaturperiode teilen sich diese Ämter wie folgt auf:
Kirchenverwaltungsvorstand ist H. Hr. Thomas Peter Kopp in Person des Stadtpfarrers.
Kirchenpfleger ist Hr. Konrad Adam. Er unterstützt den Pfarrer bei der Erledigung seiner Aufgaben. Ferner ist er bevollmächtigt über die Kassen- und Rechnungsausführung und besitzt eine Zeichnungsvollmacht für die Bankkonten. Er ist für die Überprüfung der genehmigten Haushalte der jeweiligen kirchlichen Institutionen zuständig und überprüft die jeweiligen Jahresabschlussrechnungen. Zusätzlich hat der Kirchenpfleger in unserer Pfarrei die Aufgabe über die Verwendung der Caritassammlungen zusammen mit dem Kirchenvorstand zu beraten und entscheiden.
Abgeordnete für den PGR ist Fr. Irene Bayer. Sie nimmt an dessen Sitzungen teil und ist somit das Bindeglied zwischen PGR und KV. Anträge, Vorschläge und Pläne werden somit zwischen den Gremien zielgerichtet weitergeleitet.
Schriftführer ist Hr. Tobias Roderer und seine Stellvertreterin Fr. Bayer. Jede Sitzung der Kirchenverwaltung muss protokolliert werden. Das Protokoll einer jeden Sitzung wird in der darauffolgenden Sitzung verlesen und muss genehmigt werden.

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten übernimmt Fr. Diana Scheibl. Sie ist für die Arbeitsschutzorganisation verantwortlich. Im Allgemeinen sind das: Begehungs-protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, E-Checks, Kontrolle von Leitern, Feuerlöschern, Erste Hilfe, Verkehrssicherheit u.v.m.
Dem Pfarrpfründerat gehören Hr. Andreas Fichtl und Hr. Dominic Taubmann an. Der Pfründerat steht dem Kirchenvorstand beratend zur Seite, wenn es um pfarreieigene Grundstücke geht.