Kirchenverwaltung

Bei der letzten Wahl der Kirchenverwaltung am 18.11.2018 wurden folgende Personen gewählt:

MitgliederPfarrer Kopp Thomas (Vorstand)

Adam Konrad (Kirchenpfleger)

Bayer Irene

Bruischütz Helmut

Kallmeier Herbert

Lang Lena

Roderer Tobias
Vertreter des PfarrgemeinderatesWawra Ernst

Unsere Kirchenverwaltung stellt sich vor

Die Kirchenverwaltung (KV) ist ein Gremium, bestehend aus sechs gewählten Vertretern der Kirchengemeinde, eines Abgeordneten des Pfarrgemeinderates (PGR) und dem jeweiligen Pfarrer der Pfarrei. Gewählt wird das Gremium alle sechs Jahre.
Das Gremium der neuen Legislaturperiode setzt sich demnach wie folgt zusammen:
Irene Bayer, Lena Lang, Herbert Kallmeier, Konrad Adam, Helmut Bruischütz und Tobias Roderer als gewählte Vertreter der Pfarrgemeinde, Ernst Wawra als Abgeordneter des PGR und der Pfarrer. Stimmberechtigt sind jedoch nur die gewählten Vertreter und der Pfarrer.
Die verschiedenen Aufgaben der Kirchenverwaltung kurz erklärt:
Die KV kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden sowie deren Instandhaltung (in unserem Fall: Mariä Himmelfahrt Kirche („alte“) und Heilige Familie („neue“) Kirche, Kindergarten, Pfarrhof, Pfarrheim und die Mutter Anna Kirche), Verwaltung im Bereich des Personals (Pfarrbüro, Mesner, Kindergartenteam und Angestellte der Sozialstation) und auch den Betrieb unseres Kindergartens und der Pflegestation „St. Elisabeth“. Die KV vertritt außerdem nicht nur die Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler/innen der zugehörigen Kirchengemeinde.
Die Ämter in der KV und die damit verbundenen Aufgaben:
In der ersten konstituierenden Sitzung der KV im Januar wurden die jeweiligen Ämter gewählt. In unserer Pfarrei und in der neuen Legislaturperiode teilen sich diese Ämter wie folgt auf:
Kirchenverwaltungsvorstand ist der Pfarrer und Kirchenpfleger ist Herr Adam. Er unterstützt den Pfarrer bei der Erledigung seiner Aufgaben. Er ist bevollmächtigt über die Kassen- und Rechnungsausführung und besitzt eine Zeichnungsvollmacht für die Bankkonten. Er ist für die Überprüfung der genehmigten Haushalte der jeweiligen kirchlichen Institutionen zuständig und überprüft die jeweiligen Jahresabschlussrechnungen. Zusätzlich hat der Kirchenpfleger in unserer Pfarrei die Aufgabe über die Verwendung der Caritassammlungen zusammen mit dem Kirchenvorstand zu beraten und entscheiden.
Abgeordnete für den PGR ist Frau Bayer. Sie nimmt an dessen Sitzungen teil und ist somit das Bindeglied zwischen PGR und KV. Anträge, Vorschläge und Pläne werden somit zwischen den Gremien zielgerichtet weitergeleitet.
Schriftführer ist Herr Roderer und seine Stellvertreterin Frau Bayer. Jede Sitzung der Kirchenverwaltung muss protokolliert werden. Das Protokoll einer jeden Sitzung wird in der darauffolgenden Sitzung verlesen und muss genehmigt werden.
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten übernimmt Herr Bruischütz. Er ist für die Arbeitschutzorganisation verantwortlich. Im Allgemeinen sind das: Begehungs-protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, E-checks, Kontrolle von Leitern, Feuerlöschern, Erste Hilfe, Verkehrssicherheit u.v.m.
Frau Lang und Herr Bruischütz teilen sich die Aufgaben im Pfarrpfründerat. Der Pfründerat steht dem Kirchenvorstand beratend zur Seite, wenn es um pfarreieigene Grundstücke geht.
Die Kassenprüfer Herr Kallmeier und Herr Bruischütz kontrollieren das Kassenbuch mit allen Einnahmen und Ausgaben auf seine Richtigkeit. Dazu zählt die Prüfung der Krankenstation und der Jahresrechnung.
(Text: Lang Lena)